Zuschüsse für gebrauchte Treppenlifte: Diese Möglichkeiten bieten Krankenkasse & Co.
Beim Kauf eines gebrauchten Treppenlifts können Sie Zuschüsse beantragen – beispielsweise bis zu € 4.000,- pro Person von Ihrer Krankenkasse.
Welche Zuschüsse sind für gebrauchte Treppenlifte möglich?
Auch gebrauchte Treppenlifte können bei Kauf und Miete bezuschusst werden. Am gängigsten ist hierbei eine Zuzahlung durch die Krankenkasse. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die wichtigsten Zuschussmöglichkeiten vor. Selbstverständlich helfen Ihnen auch unsere versierten Treppenlift-Berater bei allen Fragen rund um Zuschussmöglichkeiten und Antragstellung weiter.
Das müssen Sie bei der Antragstellung für einen Treppenlift-Zuschuss beachten
- Antrag immer vor dem Einbau eines gebrauchten Treppenlifts stellen!
- Bedingungen zur Antragstellung mit der jeweiligen Organisation abklären
- Kostenvoranschlag einholen und dem Antrag beilegen
Treppenlift-Zuschuss durch die Krankenkasse (Pflegeversicherung)
Zur finanziellen Entlastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen unterstützt die Krankenkasse barrierefreie Umbaumaßnahmen bei Vorliegen eines Pflegegrades mit einem Zuschuss. Die Anschaffung eines Treppenlifts – egal ob neu oder gebraucht – gilt als verbessernde Maßnahme des Wohnumfeldes. Genauer betrachtet zahlt den Zuschuss nicht die Krankenkasse, sondern Ihre Pflegekasse, welche jedoch an die Krankenkasse angeschlossen ist.
KfW-Zuschuss für Treppenlifte
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet neben dem zinsgünstigen Kredit (159) auch noch die Förderung „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455B)“ an. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss, der geleistet wird, wenn Barrieren durch Umbaumaßnahmen reduziert werden und dadurch eine „altersgerechte“ Wohnsituation geschaffen wird. Dieser wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) vergeben. Dabei ist zu beachten, dass nur begrenzte Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen sind und eine Antragstellung nicht jederzeit möglich ist.
Regionale Fördermöglichkeiten für den Treppenlift-Kauf
Zahlreiche Bundesländer, Regionen und Kommunen haben Förderprogramme entwickelt, die es Menschen mit eingeschränkter Mobilität ermöglichen, ein eigenständiges Leben in ihrer Wohnung zu führen. Sollte Ihr Bundesland nicht zu denen mit einem Förderprogramm gehören, stehen die Chancen dennoch nicht schlecht, eine regionale Förderung zu erhalten. Neue Förderprogramme werden nämlich ständig ins Leben gerufen.
Die mögliche Förderhöhe variiert je nach regionalem Förderprogramm. Informieren Sie sich hier am besten bei Ihrer lokalen Wohnraumförderstelle oder bei Ihrem jeweiligen Bürgermeisteramt.
Weitere Träger von Zuschüssen für gebrauchte Treppenlifte
Neben den genannten Kostenträgern gewähren in bestimmten Fällen auch andere Institutionen Zuschüsse zu einem gebrauchten Treppenlift.
- Agentur für Arbeit: Unterstützung möglich, wenn durch die Anschaffung eines Treppenlifts ein Arbeitsverhältnis geschaffen bzw. erhalten werden kann.
- Hauptfürsorgestellen der Länder: Sind zuständig, wenn Kriegsopfer und ehemalige Zivildienstleistende im Dienst gesundheitlich geschädigt wurden und einen Treppenlift benötigen.
- Berufsgenossenschaften: Übernehmen die Kosten ganz oder teilweise bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Liegt ein Fremdverschulden vor, können Sie bei der gegnerischen Versicherung eine (Teil-)Kostenübernahme einreichen.
- Bundeswehrverwaltung: Für Soldaten, die in Ausübung ihres Dienstes einen dauerhaften Schaden erlitten haben, der richtige Ansprechpartner für Zuschüsse.
- Haftpflichtversicherung: Bei fremdverschuldeten Unfällen ist die gegnerische Haftpflichtversicherung für eine finanzielle Förderung des Treppenlifts anzusprechen.
- Sozialhilfe: Falls keine andere Institution eine Förderung zum gebrauchten Treppenlift gewährt, gibt es bei besonderer Hilfsbedürftigkeit auch noch die Möglichkeit, im Rahmen der Sozialhilfe finanzielle Unterstützung zu beantragen.
Steuerliche Absetzbarkeit von gebrauchten Treppenliften
Die Anschaffung eines Treppenlifts ist zudem unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar. Die Kosten für einen Treppenlift können entweder über einen Pauschbetrag bei Behinderung oder auch als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
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